Abstrakte Illustration mit Kreisen und geschwungenen Linien – Rahmenbedingungen der Psychotherapie
Gut zu Wissen

Rahmenbedingungen der Psychotherapie

Transparenz und Klarheit können dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf, zur Verschwiegenheit und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit.
Abstrakte Illustration mit Kreisen und geschwungenen Linien – Rahmenbedingungen der Psychotherapie

Schön Sie kennenzulernen

Erstkontakt & Erstgespräch

Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Anschließend vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dabei haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Gleichzeitig nehme ich mir Zeit, Ihre persönliche Situation, Ihre Erwartungen und Wünsche zu verstehen. Gemeinsam klären wir, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit für uns stimmig ist und welche Form der Begleitung Ihren Bedürfnissen entspricht.

Selbstverständlich informiere ich Sie dabei ausführlich über die psychotherapeutische Behandlung sowie alle wichtigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Die wesentlichen Vereinbarungen unserer Zusammenarbeit werden in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

Sollten Sie mich telefonisch nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück. Das Erstgespräch findet in der Regel in meiner Praxis statt. In fachlich oder örtlich begründeten Fällen kann es auch online per Video oder telefonisch stattfinden. Gemeinsam klären wir, welcher Rahmen für Sie am besten geeignet ist. Je nach Anliegen kann die Psychotherapie auch in Form einer Walk-and-Talk-Therapie stattfinden.

Verschwiegenheit und Dokumentation

Ich biete Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie sich Ihren persönlichen Themen widmen können. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024). Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen der Psychotherapie anvertrauen oder die mir im Verlauf der Behandlung bekannt werden, behandle ich vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit einer entsprechenden Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht oder wenn eine gesetzliche Ausnahme dies vorsieht.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, Behörden und anderen Institutionen und besteht über das Ende der Psychotherapie hinaus. Sie gilt ebenso bei der psychotherapeutischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit nehme ich regelmäßig Supervision in Anspruch. Dabei werden Fallinhalte ausschließlich in anonymisierter Form besprochen. Darüber hinaus bin ich gesetzlich verpflichtet, eine psychotherapeutische Dokumentation zu führen. Für die Verschwiegenheit und Dokumentation gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Im Überblick

Honorar

Das Honorar für das Erstgespräch sowie für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) beträgt 120 €. Bei Vorliegen eines psychischen Leidens mit Krankheitswert ist ein Kostenzuschuss durch den zuständigen Krankenversicherungsträger möglich.

Dauer & Frequenz

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Ihren individuellen Anliegen, Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Zielen. Die Häufigkeit der Sitzungen vereinbaren wir gemeinsam. Zu Beginn der Psychotherapie finden die Termine in der Regel einmal wöchentlich statt.

Therapieende

Dauer, Verlauf und Abschluss der Psychotherapie gestalten wir gemeinsam – orientiert an Ihren Bedürfnissen, Ihren Zielen und Ihrem individuellen Therapieverlauf.

Absageregelung

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. So kann der Termin gegebenenfalls anderweitig vergeben werden. Bei späteren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
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Terminabsagen sind telefonisch, per E-Mail an petra.shelby@praxis-shelby.at oder durch Hinterlassen einer Nachricht auf meiner Mailbox unter +43 660 11 26 394 möglich.

Psychotherapie mit Jugendlichen

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Jugendliche grundsätzlich selbstständig in eine Psychotherapie einwilligen, sofern sie über die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verfügen (§ 46 PThG 2024). Die eigene Entscheidung für eine Psychotherapie und die Bereitschaft, sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen, bilden eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Arbeit.

Die Jugendlichen stehen im Zentrum der therapeutischen Arbeit. Sie entscheiden selbst, welche Themen sie einbringen, welche Ziele sie verfolgen und welche Informationen sie mit ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen teilen möchten.

Je nach Anliegen und individueller Situation kann es sinnvoll sein, Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen punktuell in den Therapieprozess einzubeziehen. Eine Einbeziehung erfolgt ausschließlich mit dem Einverständnis der Jugendlichen und unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Interessen.

Wenn es für sie möglich ist, freue ich mich, wenn Jugendliche den Erstkontakt eigenständig aufnehmen.
KI-generierte Illustration mit Notizbuch "Ich freue mich auf Ihre Nachricht" – Kontakt für Psychotherapie in Wien

Gibt es bei Psychotherapie Nebenwirkungen?

Mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen einer Psychotherapie bespreche ich gerne mit Ihnen. Darüber hinaus können Sie diese auch im Beipackzettel der Donau-Universität-Krems nachlesen.

Häufig gestellte Fragen zu den Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Antworten zu Ablauf, Dauer und Verschwiegenheit auf einen Blick

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern, Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise zu gewinnen.
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Gemeinsam besprechen wir, was Sie sich von einer Psychotherapie wünschen, welche Ziele Sie verfolgen und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passend erscheint. Auch die Rahmenbedingungen der Psychotherapie – etwa Häufigkeit der Sitzungen, mögliche Dauer, Honorar, Absageregelung und Verschwiegenheit – werden im Erstgespräch besprochen.
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Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie die Psychotherapie beginnen möchten.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer einer Psychotherapie lässt sich nicht pauschal festlegen und wird zu Beginn gemeinsam besprochen. Manche Anliegen können bereits in wenigen Sitzungen bearbeitet werden, andere benötigen mehr Zeit. Wie lange die Begleitung dauert, hängt von Ihrem Anliegen, Ihren persönlichen Zielen und Ihrem individuellen Prozess ab.

Auch im weiteren Verlauf besprechen wir immer wieder gemeinsam, ob die Psychotherapie für Sie weiterhin passend ist und wie der weitere Weg aussehen soll.

Unterliegen Psychotherapeut:innen der Verschwiegenheitspflicht?

Ja. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024). Informationen, die mir im Rahmen der Psychotherapie anvertraut oder bekannt werden, behandle ich vertraulich.

Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit entsprechender Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht oder wenn eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht besteht.

Wie endet eine Psychotherapie?

Eine Psychotherapie kann enden, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, Sie die psychotherapeutische Begleitung nicht mehr benötigen oder Sie sich aus anderen Gründen dazu entscheiden, die Psychotherapie zu beenden.

Das Ende können wir jederzeit gemeinsam besprechen. Ein bewusst gestalteter Abschluss kann hilfreich sein, um auf den gemeinsamen Prozess zurückzublicken, Veränderungen wahrzunehmen und offene Themen zu besprechen.

Braucht es bei Jugendlichen die Zustimmung der Eltern?

Das hängt von der behandlungsbezogenen Entscheidungsfähigkeit der minderjährigen Person ab. Gemäß § 46 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) können Jugendliche, die über die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verfügen, selbst in eine Psychotherapie einwilligen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird diese Entscheidungsfähigkeit im Zweifel vermutet. Liegt die erforderliche Entscheidungsfähigkeit nicht vor, ist die Einwilligung einer mit der Obsorge betrauten Person erforderlich.

Haben Sie noch Fragen?

Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie mir gerne – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

„Das gute Leben ist ein Prozess, kein Daseinszustand. Es ist eine Richtung, kein Ziel.“
Carl R. Rogers