Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Für psychotherapeutische Behandlungen kann bei Vorliegen eines psychischen Leidens mit Krankheitswert ein Kostenzuschuss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung (z. B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt), die vor oder nach der ersten, jedenfalls aber spätestens vor der zweiten Therapiesitzung ausgestellt werden muss.
Die ersten zehn Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei. Vor der elften Sitzung ist ein Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Die weiter unten angeführten Zuschusshöhen beziehen sich auf psychotherapeutische Einzelsitzungen.
Für Beratung, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung und Supervision ist kein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung möglich.
Gerne informiere ich Sie im Rahmen der Psychotherapie über die Antragstellung und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten.
Kostenzuschuss im Überblick
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen können Sie für psychotherapeutische Einzelsitzungen einen Kostenzuschuss bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger beantragen.
ÖGK
Österreichische Gesundheitskasse
€ 33,70
pro Einzelsitzung
BVAEB
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
€ 50,20
pro Einzelsitzung
SVS
Sozialversicherung der Selbständigen
€ 50,00
pro Einzelsitzung
KFA Wien
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
€ 39,00
pro Einzelsitzung
Die Höhe des Kostenzuschusses wird vom jeweiligen Krankenversicherungsträger festgelegt. Die Angaben entsprechen dem Stand 2026.