Psychotherapie Praxis Wien Leopoldstadt
Petra Shelby, BEd
Humanistische Therapie │ Personzentrierte Psychotherapie

Psychotherapie Kosten Wien: Preise und Sozialtarife im Überblick

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!
Psychotherapie Praxis Wien Leopoldstadt

Kosten für Erstgespräch, Einzel- und Paartherapie

Erstgespräch
(50 Minuten)
€ 120
Psychotherapie & Online-Psychotherapie
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung
Paar- und Familientherapie
(50 Minuten)
€ 130
pro Sitzung

Preise Beratung

Einzelberatung
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung
Paar- & Familienberatung
(50 Minuten)
€ 130
pro Sitzung

Preise Coaching & Persönlichkeitsentwicklung

Einzelcoaching
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung
Persönlichkeitsentwicklung
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung

Preise Supervision

Einzelsupervision für Lehrpersonen
(50 Minuten)
€ 120
pro Sitzung
Gruppensupervision für Lehrpersonen & Teams
Preis auf Anfrage
Abhängig von Gruppengröße
& Dauer

Zahlung und Honorarnote

Die Verrechnung erfolgt am Monatsende. Sie erhalten eine Sammelrechnung über die stattgefundenen Termine, die per Überweisung zu begleichen ist. Wenn Sie lieber direkt nach der jeweiligen Sitzung bar bezahlen möchten, sprechen Sie mich gerne darauf an.

Ausfallshonorar bei Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Bei späteren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Sozialtarif: leistbare Psychotherapie in Wien

Wenn Sie sich in einer finanziell belastenden Situation befinden, sprechen Sie mich gerne an. Ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifen ist nach persönlicher Absprache möglich.

Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Für psychotherapeutische Behandlungen kann bei Vorliegen eines psychischen Leidens mit Krankheitswert ein Kostenzuschuss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung (z. B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt), die vor oder nach der ersten, jedenfalls aber spätestens vor der zweiten Therapiesitzung ausgestellt werden muss.

Die ersten zehn Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei. Vor der elften Sitzung ist ein Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Die weiter unten angeführten Zuschusshöhen beziehen sich auf psychotherapeutische Einzelsitzungen.

Für Beratung, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung und Supervision ist kein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung möglich.

Gerne informiere ich Sie im Rahmen der Psychotherapie über die Antragstellung und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten.

Kostenzuschuss im Überblick

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen können Sie für psychotherapeutische Einzelsitzungen einen Kostenzuschuss bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger beantragen.
ÖGK
Österreichische Gesundheitskasse
€ 33,70
pro Einzelsitzung
BVAEB
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
€ 50,20
pro Einzelsitzung
SVS
Sozialversicherung der Selbständigen
€ 50,00
pro Einzelsitzung
KFA Wien  
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
€ 39,00
pro Einzelsitzung
Die Höhe des Kostenzuschusses wird vom jeweiligen Krankenversicherungsträger festgelegt. Die Angaben entsprechen dem Stand 2026.

Häufige Fragen zu den Kosten

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fragen zu Honorar und Kostenzuschuss

Was kostet eine Psychotherapie?

Die Kosten werden privat verrechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten in Form eines Kostenzuschusses.

Übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsträger ein Kostenzuschuss für eine psychotherapeutische Behandlung beantragt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass ein psychisches Leiden mit Krankheitswert vorliegt. Für Beratung, Coaching, Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung wird kein Kostenzuschuss gewährt.

Außerdem ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Diese muss in der Regel spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung erfolgen und ärztlich bestätigt werden.

Die ersten zehn Therapieeinheiten können bei Vorliegen der Voraussetzungen ohne vorherige Bewilligung in Anspruch genommen werden. Soll die Psychotherapie über die zehnte Einheit hinaus fortgesetzt werden, muss rechtzeitig ein Antrag auf Bewilligung weiterer Therapieeinheiten beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich einmal einen Termin absagen muss?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen muss ich das Honorar leider in Rechnung stellen, da der Termin so kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.

Haben Sie noch Fragen?

Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie mir gerne – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

„Das gute Leben ist ein Prozess, kein Daseinszustand. Es ist eine Richtung, kein Ziel.“
Carl R. Rogers